Die Deutsche Kulturstiftung in der staatsfreien Zone
             
  Das Gesetz I              
                                         
 

Schon zur Zeit der WYMS hatten wir die Erfahrung gemacht, wie in einer großangelegten und lange vorberei- teten Aktion mittels verleumderischer Manipulationen über ein wohlplaziertes Gerichtsverfahren der Versuch unter- nommen wurde, die WYMS aus dem Registergericht streichen zu lassen – ohne Erfolg.

Dieses Begehren einer gezielten, öffentlichkeitswirksamen Rechtsbeugung, welches geschickt von langer Hand einge- fädelt war, wurde dann aber von zwei nichts ahnenden, nordhessischen Schöffen vereitelt, und der Prozeß verwan- delte sich in solch eine ungezügelte Szene der Volksbelus- tigung, daß sich der Richter später sogar weigerte, uns das Verhandlungsprotokoll herauszurücken – obwohl mir als dem angeklagten Vorsitzenden der WYMS dieses Doku- ment nach dem geltenden Recht zustand.
Der Richter stand wohl unter höchstem Erfolgsdruck und war derart nervös, daß er schon bei dem geringsten Verlust seiner Kontrolle über die Verhandlung sofort in die Luft fuhr, als hätte ihn ein Skorpion gestochen – und er verlor diese Kontrolle andauernd: über die Verhandlung und auch über sich selbst.

Als er mich – der ich aufgrund der Feierlichkeit der Ge- richtsverhandlung, ordentlich in einen dunkelblauen Nadel- streifanzug gekleidet, auf der hölzernen Anklagebank saß –, scheinheilig nach meinen Anzug befragte: wo ich ihn herhabe und was er koste, da gab ich ihm, nichts ahnend, bereitwillig Auskunft: wo er ihn kaufen könne und zu welchem Preis, und ich bekundete natürlich auch meine Freude, daß er einen so guten Geschmack habe.
Dabei bot ich ihm dann auch gleich noch freundlich meine Hilfe an, wenn er sich auch in der immerhin entfernten Schweiz einen solchen geschmackvollen Anzug besorgen wolle.

Doch mußte ich – aufgrund seiner explosiven Reaktion und der wilden Drohungen, die er urplötzlich gegen mich ausstieß: er wolle mir, wenn ich so weitermache, „einen auf den Hut“ geben – bald einsehen, daß er es doch nur allzugerne gesehen hätte, wenn ich mir diesen durchaus preisgünstigen Anzug durch unrechtmäßige Aneignung von Geldern der WYMS gekauft hätte.

             
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
           
                                   
                                                                                                                   
  Mit freundlicher Genehmigung des HESSISCHEN LANBOTEN
© WYMS 2003
       
           
           
 

 

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